Montag, 28. Dezember 2015

Die EU und Israel

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  • Israels Besetzung der Westbank ist nach den Bedingungen der UNO-Resolution 242 (von 1967) absolut legal; diese wurde sorgfältig formuliert, um Israels Recht zu garantieren, dass es bis zu dem Zeitpunkt dort bleibt, an dem es eine "Beendigung aller Ansprüche oder Kriegszustände und Respekt und Anerkennung der Souveränität, territorialen Integrität und politischen Unabhängigkeit eines jeden Staates in der Region und ihres Rechts in Frieden und Sicherheit zu leben, mit anerkannten Grenzen, frei von Bedrohungen oder Gewalttaten gibt".

  • Wenn die EU erklärt, dass es ihr Ziel sei "auch den Respekt von Positionen und Verpflichtungen in Übereinstimmung mit dem internationalen Recht zur Nichtanerkennung der Souveränität Israels über die von Israel seit Juni 1967 besetzten Gebiete" sicherzustellen, dann erkennt sie eindeutig die Gültigkeit einer wichtigen internationalen Vereinbarung nicht an: der UNO-Resolution 242; und sie gibt keine angemessene Erklärung dessen, was sie unter "Souveränität" versteht.

  • Da im Fall der Festlegung solcher Grenzen nur israelische Streitkräfte abziehen müssen, wird die Präsenz israelischer Siedlungen unter den Bedingungen des ursprünglichen Palästina-Mandats des Völkerbundes legal bleiben; sie legten fest, dass es eingehende jüdische Besiedlung in allen Bereichen geben sollte. Diese Bestimmungen des Mandats wurden in UNO-Resolution 181 übernommenen, die zur Gründung eines jüdischen und eines arabischen Staates aufrief.

  • Die Europäische Union hat nie gefordert, dass China, Marokko, Russland, Pakistan oder Indien - alle mit umstrittenen Gebieten - Waren in der Weise kennzeichnen, wie sie von Israel verlangt werden.

  • Die EU hat kein allgemeines Regelwerk für den Umgang mit besetzten Gebieten, Siedlungen oder territorialer Verwaltung, deren Legalität von der EU nicht anerkannt wird. Stattdessen hat die EU besondere Einschränkungen, die sich gegen Israel richten. — die Jura-Professoren Eugene Kontorovich (Northwestern University) und Avi Bell (University San Diego)


Am 7. Dezember verkündete ausgerechnet Deutschland seine Unterstützung der EU-Kennzeichnung von Waren, die auf umstrittenem Land hergestellt werden, das manchmal als israelische "Siedlungen" bezeichnet wird. Abgesehen von der Tatsache, dass Palästinenser das gesamte Land Israel - "vom Fluss bis zum Meer" - offen als eine einzige große Siedlung betrachten, kann man nur staunen, was von der EU jetzt und diese Woche von Deutschland angeordnet wird.

Angesichts der größten Krise ihrer 22-jährigen Geschichte - dem Zustrom von Millionen Migranten aus dem Nahen Osten, Afrika und Afghanistan - verbrachte die Europäische Union einen Großteil des November mit ihrer lange diskutierten Politik Produkte aus den umstrittenen Gebieten der Westbank, der Golanhöhen und Ostjerusalems zu kennzeichnen. Am 11. November forderte sie, dass Exporte (hauptsächlich Obst und Gemüse) aus diesen Gebieten nicht länger als "in Israel hergestellt" bezeichnet werden.

Die vier Seiten lange "Mitteilung zu Auslegungsfragen über die Ursprungsbezeichnung von Waren aus den von Israel seit Juni 1967 besetzten Gebieten", ausgegeben vom Vollzugsorgan der EU, der 28 Mitglieder starken Europäischen Kommission, führt Mutmaßungen über Israel und die Gebiete an, die von Vertretern Israels bereits angefochten worden sind. Sie beginnt mit dem folgenden Absatz:
(1) Die Europäische Union erkennt in Übereinstimmung mit dem internationalen Recht Israels Souveränität über die von Israel seit Juni 1967 besetzten Gebiete, namentlich die Golanhöhen, den Gazastreifen und die Westbank einschließlich Ostjerusalems nicht an und betrachtet sie nicht als Teil des Territoriums Israels, ungeachtet ihres Rechtsstatus unter israelischem Rechts. Die Union hat klar gemacht, dass sie keinerlei Veränderungen an den Grenzen von vor 1967 anerkennt außer denen, auf die die Parteien des Nahost-Friedensprozess (MEPP - Middle East Peace Process) sich geeinigt haben.

Wenn das die Grundlage für eine diskriminierende Maßnahme ist, hat sie wenig bis keine rechtliche Basis. Die Behauptung ihre Interpretation israelischen Rechts in den erwähnten Gebieten sei "in Übereinstimmung mit dem internationalen Recht" wirft die einfache Frage auf: "Welches internationale Recht"?

Israels Besetzung der Westbank ist nach den Bedingungen der UNO-Resolution 242 (von 1967) absolut legal; diese wurde sorgfältig formuliert, um Israels Recht zu garantieren, dass es bis zu dem Zeitpunkt dort bleibt, an dem es eine "Beendigung aller Ansprüche oder Kriegszustände und Respekt und Anerkennung der Souveränität, territorialen Integrität und politischen Unabhängigkeit eines jeden Staates in der Region und ihres Rechts in Frieden und Sicherheit zu leben, mit anerkannten Grenzen, frei von Bedrohungen oder Gewalttaten gibt".

Da trotz zahlreicher Versuche der Regierungen Israels sie herbeizuführen keine sicheren und anerkannten Grenzen festgelegt worden sind, bleibt Israels Präsenz dort vollkommen legal. Und da im Fall der Festlegung solcher Grenzen nur israelische Streitkräfte abziehen müssen, wird die Präsenz israelischer Siedlungen unter den Bedingungen des ursprünglichen Palästina-Mandats des Völkerbundes legal bleiben; sie legten fest, dass es eingehende jüdische Besiedlung in allen Bereichen geben sollte. Diese Bestimmungen des Mandats wurden in UNO-Resolution 181 übernommenen, die zur Gründung eines jüdischen und eines arabischen Staates aufrief.

Gleichermaßen ist die Erklärung, dass die EU "jegliche Veränderungen an den Grenzen von vor 1967 nicht anerkennt" rechtlich nicht nur hinfällig, sondern auch anstößig. Es gab niemals derartige Grenzen von vor 1967. Die Waffenstillstandslinien, die 1949 bei der Einstellung des Kriegs von 1948/49 zwischen Israel und mehreren arabischen Feinden festgelegt wurden, sind keine Grenzen. Und da der Krieg von 1967 von Israel als Verteidigungskrieg geführt wurde, ist seine angebliche "Besatzung" (zu der damals der Gazastreifen gehörte) von Gebieten, die vorher von zwei den Krieg führenden Staaten (Ägypten im Gazastreifen und Jordanien in der Westbank) besetzt waren, nach dem internationalen Kriegsrecht, in erster Linie gemäß Artikel 51 der UNO-Charta, völlig legal.

Wenn die "Mitteilung zu Auslegungsfragen" der EU weiterhin erklärt, dass es ihr Ziel sei "auch den Respekt von Positionen und Verpflichtungen in Übereinstimmung mit dem internationalen Recht zur Nichtanerkennung der Souveränität Israels über die von Israel seit Juni 1967 besetzten Gebiete" sicherzustellen, dann erkennt sie eindeutig die Gültigkeit einer wichtigen internationalen Vereinbarung nicht an: der UNO-Resolution 242; und sie gibt keine angemessene Erklärung dessen, was sie unter "Souveränität" versteht.

Die Debatten über Besatzung, internationales Recht, Souveränitätsstatus und so weiter müssen für sich angegangen werden. Es reicht hier zu sagen, dass die pauschale Erklärung der EU zu ihrer Durchsetzung von internationalem Recht ernsthaft in Frage zu stellen ist. Und es muss hinzugefügt werden, dass die Einbeziehung des Gazastreifens in die besetzten Gebiete der Tatsache nicht Rechnung trägt, dass Israel 2005 komplett aus dem Gazastreifen abzog und dass aus dem Gazastreifen seit mehr als einem Jahrzehnt keine Waren mit der Kennzeichnung "hergestellt in Israel" exportiert werden.

Die israelische Antwort auf die Entscheidung der EU kam rasch. Premierminister Benjamin Netanyahu kommentierte:
"Die Entscheidung der EU ist scheinheilig und stellt zweierlei Maß dar; sie greift Israel heraus und nicht die 200 anderen Konflikte in der Welt. Die EU hat sich entschieden nur Israel zu kennzeichnen und wir sind nicht bereit die Tatsache zu akzeptieren, dass Europa die Seite kennzeichnet, die von Terrorismus angegriffen wird. Die israelische Wirtschaft ist stark und wird das überstehen; diejenigen, denen es weh tun wird, sind die Palästinenser, die in israelischen Fabriken arbeiten. Die EU sollte sich schämen."
Netanyahu wurde von Isaak Herzog, dem Parteichef der größten Oppositionspartei Israels Zionistische Union unterstützt. Er sagte, dass er "diese schädliche und unnötige Maßnahme ablehnt". Herzog nannte die Entscheidung "einen Preis, den Europa dem Terror verleiht" und fügte hinzu, dass das "nur einem Zweck dient - den Hass und den regionalen Konflikt fortzusetzen. Diese Produkte zu kennzeichnen ist ein Akt der Gewalt von Extremisten, die die Situation weiter anheizen wollen und die EU geht ihnen in die Falle."

Israels Außenministerium drückte weitere Unterstützung für die Entschlossenheit aus, dass die neue Gesetzgebung diskriminierend ist. Es stellte das diskriminierende Wesen der Entscheidung heraus: "Es ist rätselhaft und sogar irritierend, dass die EU sich entscheidet bei Israel zweierlei Maß anzulegen, während ignoriert wird, dass es weltweit mehr als 200 andere territoriale Auseinandersetzungen gibt, darunter die, die sich innerhalb der EU und vor ihrer Haustür stattfinden. Die Behauptung, dies sei eine technische Frage, ist zynisch und haltlos."

Netanyahu und das israelische Außenministerium haben recht. Es gibt zahllose territoriale Konflikte rund um die Welt. Solche, die herausstechen, sind die, in denen ein Staat illegal das Territorium eines anderen Volks besetzt oder sich einverleibt. Nach der chinesischen Invasion Tibets 1950 wurde das Land als "autonome Region" in die Volksrepublik China eingegliedert. Als Spanien und Mauretanien sich 1967 bzw. 1979 aus der Westsahara zurückzogen, annektierte Marokko das Gebiet. Es besetzt immer noch zwei Drittel dieses gewaltigen (266.000 Quadratkilometer großen) Gebiets, obwohl es keine einzige UNO-Resolution gibt, die seine Souveränität dort anerkennt. Der Kaschmir wird von nicht weniger als drei Ländern kontrolliert - Indien, Pakistan und China - und jedes davon hält einen anderen Teil des ehemaligen Fürstenstaats. Diese Teilung hat zu zwei Kriegen zwischen Indien und Pakistan geführt und bleibt heiß umstritten, ohne eine formale internationale Anerkennung von territorialen Rechten. 2014 entsandte Russland Streitkräfte, begann einen Krieg und annektierte die Krim, ein Gebiet, das formell als Teil der Ukraine anerkannt worden war. Die UNO-Vollversammlung stimmte danach für eine Resolution, die die internationale Gemeinschaft aufforderte keinerlei Veränderung am Status der Krim anzuerkennen.

All die oben angeführten Konflikte beinhalten territoriale Ansprüche, die im Kern illegal sind, in denen die Europäische Union aber niemals forderte, dass China, Marokko, Russland, Pakistan oder Indien Waren in der Weise kennzeichnen, wie sie von Israel gefordert werden. Es gibt keine Etiketten mit der Aufschrift "hergestellt in Tibet (produziert von Besatzungs-Han-Chinesen)", "Krim-Produkte unter russischer Besatzung" oder "Phosphate der Westsahara (gewonnen von marokkanischen Siedlern)".




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